Meine Leistungen können über die Grundversicherung abgerechnet werden. Hierzu benötigt es eine ärztliche Verordnung für Psychotherapie, welche Sie bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater erhalten. In Sonderfällen kann auch ein anderweitiger Facharzt eine Verordnung für einige Sitzungen Psychotherapie ausstellen.
Die Kosten basieren auf dem aktuellen Tarifsystem.
*Die Sitzungen werden analog zum Grundversicherungssystem pro Minute abgerechnet. Der angegebene Preis ist ein Schätzwert unter der Annahme einer Sitzung von 60 Minuten und einer Vor- und Nachbereitung bzw. Dokumentationszeit von 15 Minuten. Die realen Kosten können etwas von diesem Wert abweichen - in beide Richtungen. Entsprechend ist der Wert als Richtwert zu sehen.
Abmeldungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Da aber immer mal etwas dazwischen kommen kann, ist es bis 24h vor dem vereinbarten Termin möglich, den Termin kostenfrei zu stornieren oder zu verschieben.
Kurzfristigere Absagen werden für Selbstzahlende voll berechnet bei Klient:innen über die Grundversicherungen ist ein Ausfallhonorar privat zu zahlen, dieses wird nicht von der Versicherung übernommen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben der Sitzung hat ebenfalls die volle Berechnung des Sitzungsbetrages oder Ausfallhonorars zur Folge.
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