Psychotherapeutische Behandlnugen können bei erfüllten Kriterien über die Grundversicherung abgerechnet werden. Hierzu benötigt es eine hausärztliche oder psychiatrische Anordnung für Psychotherapie. In Sonderfällen können auch anderweitige Fachärzt:innen eine Verordnung für 10 Sitzungen Psychotherapie ausstellen. Eine Paartherapie über die Grundversicherung ist bei mir leider nicht möglich.
* Die Einzelpsychotherapie wird analog zum Tarifsystem der Grundversicherung nach dem tatsächlichen abrechenbaren Zeitaufwand berechnet. Der angegebene Richtwert basiert auf 50 Minuten Gespräch und 15 Minuten Vor- und Nachbereitung. Je nach Sitzungsdauer können die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger ausfallen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Da aber immer mal etwas dazwischen kommen kann, ist es bis 24h vor dem vereinbarten Termin möglich, den Termin kostenfrei zu stornieren oder zu verschieben.
Kurzfristigere Absagen werden für Selbstzahlende voll berechnet bei Klient:innen über die Grundversicherungen ist ein Ausfallhonorar privat zu zahlen, dieses wird nicht von der Versicherung übernommen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben der Sitzung hat ebenfalls die volle Berechnung des Sitzungsbetrages oder Ausfallhonorars zur Folge.
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